DER GROSSE RAT DES KANTONS THURGAU
| Präsident des Grossen Rates |
130 Kantonsrätinnen und Kantonsräte
Legislative
| Tagungsorte: |
Der Grosse Rat ist die oberste Behörde im Kanton. Er verkörpert als Parlament eine der drei klassischen Staatsgewalten, die sogenannte Legislative (gesetzgebende Gewalt).
Die Aufgaben des Grossen Rates sind in der Verfassung des Kantons Thurgau festgelegt:
- Rechtssetzung (Gesetzgebung);
- Genehmigung von Staatsverträgen und Konkordaten;
- Parlamentarische Oberaufsicht;
- Wahlbefugnisse (Präsidium des Grossen Rates, Präsidium des Regierungsrates etc.);
- Finanzbefugnisse (Voranschlag, Staatsrechnung);
- Weitere Befugnisse: Planungen, Kantonsbürgerrecht, Begnadigungen.
Die Rechtsgrundlagen für den Grossen Rat sind:
- Geschäftsordnung des Grossen Rates (GOGR, RB 171.1) [PDF, 149 KB]
- Beschluss des Grossen Rates über die Entschädigungen seiner Mitglieder und Fraktionen (RB 171.11) [PDF, 73.0 KB]
- Reglement des Grossen Rates über das Begnadigungsverfahren (RB 171.12) [PDF, 80.0 KB]
- Richtlinien des Büros des Grossen Rates zur Umsetzung von § 29 Absatz 2 der Kantonsverfassung betreffend Unvereinbarkeit
- Ausstandspraxis im Grossen Rat
Die Geschäfte des Grossen Rates sind in der Geschäftsdatenbank GRGEKO zu finden:
Anleitungen zur Nutzung der Informationen zu allen Geschäften, aber auch zu den Personen sind im Internet mit den nachfolgenden Anleitungen einfach aufzufinden.
- Anleitung für die Benutzung der Internetseiten des Grossen Rates [PDF, 2.00 MB]
- Anleitung für die Benutzung der Geschäftsdatenbank GRGEKO
- Anleitung für die Benutzung der Vorlagen für Parlamentarische Vorstösse [PDF, 213 KB]
Link zu den Parlamentsdiensten
